Label

 

Ein Labelcode ist dann erforderlich, wenn Sie anstreben, bei Radio/TV-Sendern Ihre Musik anzubieten, die die Musik-Senderechte pauschal bei der GVL erworben haben. Einen LC brauchen Sie nicht, wenn Sie beabsichtigen, eine Sendung Ihrer Musik auf Internetradios und offene Kanäle zu beschränken.

Ein Tonträger ohne den sog. Labelcode (LC) wird in der Praxis der Rundfunksender kaum gespielt, da jeder Musiktitel einen Sendevertrag benötigt. Der damit verbundene bürokratische Aufwand und die nachfolgende rechtliche Prüfung, ob der Titel überhaupt aus urheberrechtlichen Gründen gesendet werden darf, ist den Sendern zu "anstrengend" und wird daher im oft hektischen Sender-Alltag gescheut. Der Labelcode - mit seiner 5-stelligen Nummer - ist zwar keine Pflicht, aber durch seinen Aufdruck auf dem Tonträger gilt das Senderecht für die Rundfunkstationen als erteilt. Ein Tonträger mit LC-Aufdruck darf also bei Bedarf sofort gespielt werden, ohne Rücksprache mit den Besitzern der Rechte an diesem Tonträger. Über den LC erfasst die GVL evtl. Sendeeinsätze bei Funk und Fernsehen. Radio- und TV-Sender müssen bei ihren Sendeberichten den Labelcode jedes gesendeten Musiktitels der GVL melden. Die GVL rechnet jährlich mit den Besitzern der LC-Nummern (also den Labels) über die Anzahl der Sendeminuten ab. Das Label bekommt danach von der GVL die Tantiemen für diese Sendeplatzierungen ausbezahlt.

horchmal! | Musikproduktion ist ein solches Label (LC-28050 / ISRC DEPR5...)! Bei Interesse stellen wir unseren Labelcode zur Verfügung - ohne vertragliche Bindung an einen Musikverlag oder eine andere Plattenfirma. Lediglich ein Labelvertrag muß naturgemäß abgeschlossen werden. Darin werden alle Leistungsschutzrechte (nicht die Urheberrechte an der Komposition, sondern die am musikalische Vortrag, z.B. das Urheberrecht des Gitarristen einer Band an seinem Gitarrenspiel für eine CD-Veröffentlichung) der beteiligten (Studio-)Musiker auf das horchmal! | Musikproduktion Label übertragen. Ohne diese Übertragung der Leistungsschutzrechte ist ein Labelvertrag - und damit die Benutzung eines Labelcodes - rechtlich nicht möglich. Außerdem benötigen wir mindestens 2 Exemplare des gepressten Tonträgers für die Pflichtabgabe im Deutschen Musikarchiv (gesetzlich so vorgeschrieben).

Das Label horchmal! | Musikproduktion widmet sich einerseits schwerpunktmäßig klassischer Musik, andererseits "akustischer" Musik bspw. Salonmusik, Singer-Songwritern oder Jazz. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass eines Tages u.a. auch ein Album mit Kinderliedern entsteht...

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